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České Budějovice
25.1.2011 pavel / Anzahl der Besuche: 310
Abstand von kemp Stříbrný rybník:
Warten, wir rechnen den Abstand auf der Straße ...
Náměstí Přemysla Otakara II 2, 370 01 České Budějovice
GPS: 48° 58' 28" N
14° 28' 25" E Suche Route
48.9745197 48.9745197
Tel.: +420 386 801 413 / E-mail
https://www.cb-info.cz:80/
Die südböhmische Stadt České Budějovice wurde im Jahre 1265 vom böhmischen König Przemysl Ottokar II. am Zusammenfluss von Moldau und Malše gegründet. Der Stadt war ein Schachbrett-Grundriss in die Wiege gelegt worden; in ihrem historischen Baukern sind bis heute viele wertvolle Baudenkmäler erhalten geblieben. Aus dem 13. Jahrhundert stammt das Kloster des Dominikanerordens mit der Klosterkirche der Opferung Jungfrau Mariens, in der vor Kurzem wertvolle gotische Freskenbilder entdeckt wurden. Unweit von dort – in den aus der Renaissancezeit stammenden Metzgerläden - werden leckere südböhmische Gerichte serviert. Der aus der Gotik bzw. der Renaissance stammende 72 Meter hohe Schwarze Turm bildet eine charakteristische Dominante der Stadt. Von der Turmgalerie aus bietet sich ein atemberaubender Blick auf die Stadt und ihre ganze Umgebung. Der Samson-Brunnen, einer der größten Brunnen dieser Art in den tschechischen Ländern, befindet sich auf dem viereckigen, einen Hektar großen Marktplatz der Stadt. Auf der Strecke České Budějovice-Linz war in den Jahren 1825-1832 die erste Pferde-Eisenbahn Europas entstanden. Viel Interessantes aus ihrer Geschichte erfährt man in der Exposition des Südböhmischen Museums in der Mánes-Straße. Die Lanna-Straße wiederum (sie wurde nach dem bedeutenden tschechischen Unternehmer Ritter Lanna benannt) hat sich als Fußgängerzone mit vielen Möglichkeiten zum Einkauf und zur Erfrischung profiliert. Begibt man sich aber in Richtung Prag, so kommt man direkt vor die Tore der Budvar-Brauerei. Dort kann man nicht nur das weltberühmte Budvar-Bier kosten, sondern auch die Technologie des Bierbrauens kennen lernen. - České Budějovice ist Sitz der südböhmischen Kreishauptmanns und seiner Behörde.